Bonusheft – die Vorteile

Veröffentlicht am 22. Oktober 2010 von admin | 3 Kommentare

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Wenn man zum Zahnarzt geht, gibt es die Möglichkeit, sich die Besuche regelmäßig in ein so genanntes Bonusheft eintragen zu lassen. Experten wissen, dass ein solches Bonusheft für die Patienten nur Vorteile hat. So helfen regelmäßige Stempel dabei, viel Geld zu sparen. Statistiken zeigen allerdings, dass mehr als die Hälfte aller Deutschen das Bonusheft entweder gar nicht oder nur unregelmäßig führt.

Das Bonusheft nutzen weniger als die Hälfte der Patienten

Die Ursache, warum viele ihr Bonusheft entweder gar nicht oder nur unregelmäßig führen, ist, dass die meisten gar nicht wissen, dass sie einen jährlichen Zahnarztbesuch über mehrere Jahre nachweisen müssen, damit die Kosten für den Zahnersatz reduziert werden. Besonders nachlässig sind laut einer Studie der DEVK Versicherung Jüngere bis 29 Jahre. Sie vertrauen in den meisten Fällen darauf, so schnell keinen Zahnersatz und damit auch keinen Zuschuss ihrer Krankenkasse zu benötigen.

Mit dem Bonusheft sparen

Außerdem denken viele, dass das Bonusheft seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz im Januar 2005 jedwede Bedeutung verloren hat. Tatsächlich ist dies aber nicht so. Nur dann, wenn Patienten nachweislich innerhalb der letzten fünf Jahre jedes Jahr regelmäßig zur Kontrolle waren, werden zusätzlich zum Festzuschussbeitrag, also der Regelversorgung, von der Krankenkasse weitere 20 Prozent der Kosten übernommen. Bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen in den letzten 10 Jahren gibt es sogar einen Bonus von 30 Prozent auf den Festzuschuss.

Viele, die kein Bonusheft führen, werden von ihrer Angst vor dem Zahnarzt blockiert. Aktuelle Studien zeigen immerhin, dass sich fast jeder Zweite vor dem Gang zum Zahnarzt fürchtet. Doch gerade deswegen sind ein regelmäßiger Besuch sowie konstante Vorsorgeuntersuchungen sehr wichtig. Schließlich können in den meisten Fällen dann, wenn Patienten regelmäßig zur Kontrolle gehen, größere Behandlungen vermieden werden. Denn bei regelmäßigen Kontrollen durch den Zahnarzt fallen Kleinigkeiten schneller auf und können schnell behoben werden, bevor sich daraus etwas Schlimmeres entwickelt.

Was das Bonusheft anbelangt, so müssen Patienten ab ihrem achtzehnten Lebensjahr jährlich einmal zur Kontrolle beim Zahnarzt und sich dies bescheinigen lassen. Außerdem ist die Vorsorgeuntersuchung zweimal im Jahr kostenfrei.

Weitere Infos rund um Kosten beim Zahnarzt

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3 Kommentare »

  1. Ich dachte für den Zuschuss für Zhanersatz gibt es erst ab 10 Jahren!? Ist es tatsächlich so, das auch schon bei 5 Jahren lückenlosem Bonusheft die Kasse zahlt?

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    Kommentar by A. Lorenz — 14. November 2010 @ 16:05

  2. Frage: Ich habe ein lückenloses Bonusheft von 1994 bis 2009 – 2010 leider aus pers. Gründen nicht – dann wieder 2011.
    Kann die Krankenkasse den Bonus komplett streichen – oder gibt es eine Staffelung nach unten?
    Muss ich wieder von vorne anfangen und Bonus-Jahre sammeln.
    Ich bin 62 Jahre alt – habe seit Jahren oben eine Vollprothese und unten eine Brücke von 2 Zähnen gehalten – diese will ich jetzt auch entfernen lasse, da diese anfangen Probleme zu machen. Im §55 Leistungsanspruch ist hierzu nichts ausgeführt.

    mfg
    Joachim Hansen

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    Kommentar by joachim hansen — 21. Juni 2011 @ 18:36

  3. Sehr geehrter Herr Hansen, eine Verpflichtung der Krankenkasse gibt es nicht, wenn das Bonusheft nicht lückenlos geführt ist. Ich würde Ihnen jedoch vorschlagen, dass Sie sich diesbezüglich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, vielleicht ist sie ja kulant.

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    Kommentar by admin — 28. Juni 2011 @ 10:58

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