Mrz 01
Zahnersatz ist teuer und nach den Gesundheitsreformen der letzten Jahre müssen Patienten einen nicht zu unterschätzenden Eigenanteil leisten. Krankenkassen gewähren einen Bonus für Patienten, die regelmäßig zweimal jährlich die Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt durchführen lassen. Dieser Bonus macht sich beim zu leistenden Eigenanteil bemerkbar, denn er führt zu einer etwas höheren Zuzahlung beim Zahnersatz durch die Krankenkasse.
In der Regel jedoch übernehmen die Krankenkassen einen Anteil in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz. Die restlichen Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden und können durchaus mehrere hundert Euro betragen. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen wird allerdings nur für die Regelversorgung gewährt. Die Regelversorgung bezieht sich immer auf die kostengünstigste Lösung zur Gesunderhaltung, die sich durch den Befund im Heil- und Kostenplan ergibt. Wer höherwertigen Zahnersatz wünscht wie beispielsweise ein Zahnimplantat an Stelle einer Brücke, erhält zwar den Zuschuss für die Regelversorgung mit einer Brücke, muss aber sämtliche Mehrkosten für das Implantat selbst tragen.
Für Patienten, die als Geringverdiener gelten und den Eigenanteil für den notwendigen und dringend benötigten Zahnersatz nicht aufbringen können, gilt die Härtefallregelung. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält von der Krankenkasse den doppelten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil vollständig wegfällt. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1008 Euro monatlich fallen unter die Härtefallregelung. Bei Ehepaaren gilt die Verdienstgrenze von 1.386 Euro, die ebenfalls für Alleinerziehende mit einem Kind gilt. Mit jedem weiteren Familienmitglied welches im Haushalt lebt und zu versorgen ist, addiert sich ein Betrag von 252 Euro hinzu. Patienten, die Zahnersatz benötigen und glauben, sich diesen nicht leisten zu können, sollten von daher dringend überprüfen ob sie nicht unter die Härtefallregelung fallen.
Jun 14
Bis vor einigen Jahren bezahlten die gesetzliche Krankenkassen Patienten, die Zahnersatz bzw. eine Zahnprothese benötigt haben, einen festgelegten Prozentsatz der entstandenen Kosten. Das änderte sich zu Beginn des Jahres 2005. Seither bekommen gesetzlich Versicherte nur einen so genannten Festzuschuss, der gleichermaßen für Prothesen, Kronen und Brücken gilt und in erster Linie vom Befund des Zahnarztes abhängt. Deshalb ist es am ratsamsten, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem
Arzt die beste und funktionellste Variante zu wählen.
Auch für Implantate gilt der Festzuschuss
Die wohl wichtigste Neuerung der Zahnersatzregelung ist, dass gesetzliche Krankenkassen nun auch Zuschüsse für Implantate leisten. Dazu muss man erwähnen, dass dieser Zuschuss für den Aufbau des Implantats, wie zum Beispiel eine Krone, gezahlt wird und nicht für das Implantat selbst (Stift, der im Knochen verankert wird). Folglich entspricht der Zuschuss für ein Implantat dem Festzuschuss bei einer Brücke.
Grundlegendes zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse
Die Regelversorgung, die den heutigen Standardbehandlungen entspricht, wurde gemeinsam von den Krankenkassen und den Bundesausschuss der Zahnärzte entwickelt und ist zugleich die wirtschaftlichste Art der Zahnversorgung. Die Regelversorgung für das Fehlen eines Seitenzahns ist zum Beispiel eine Brücke, für die der Festzuschuss 350 Euro beträgt. Dies deckt in etwa 50% der Kosten. Eine Versorgung, die darüber hinausgeht, muss der Patient selber bezahlen. Man unterscheidet zwischen gleichartigen und andersartigen Zahnersatz. Wenn sich der Patient für eine keramische Vollverblendung anstatt einer teilverblendeten entscheidet, ist der Zahnersatz gleichartig. Dann müsste der Patient den Eigenanteil sowie die Zusatzleistung nach der Gebührenordnung tragen. Um eine andersartige Versorgung handelt es sich dann, wenn sich der Patient für ein Implantat entscheidet. Hierbei wird direkt mit dem Patienten nach der Gebührenordnung abgerechnet, der nach Vorlage Rechnung den Kassenzuschuss erhält. Wenn man also ein Implantat für 1.500 Euro wünscht, so erhält man lediglich 350 Euro Zuschuss und muss den Restbetrag selber leisten.
Zuschusserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte sollten ihr bisher genutztes Bonusheft weiter pflegen, um ihren Zuschuss zum Zahnersatz oder zu einer Zahnprothese zu erhöhen. 20% Zuschuss sind nämlich möglich, wenn der Patient fünf Jahre vor dem nötigen Zahnersatz jährlich eine zahnärztliche Kontrolle genutzt hat und wenn der Patient gar zehn Jahre regelmäßig bei der Kontrolle war, erhält er 30%. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich zudem privat zu versichern. Dadurch wird der Festzuschuss deutlich erhöht.