Zahnarztkosten – das sollten Sie beachten
Zahnarztkosten unterliegen der so genannten GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Damit wird jedem Behandlungsschritt des Zahnarztes eine Punktwertangabe in Euro zugespochen – diese bildet dann die Abrechnungsbasis gegenüber dem Patienten oder der Krankenkasse. Da jedoch einzelne – auch standardisierte Behandlungen – zum Teil unterschiedlich komplex sein können, gibt es einen so genannten Faktor, mit dem der Zahnarzt den in der GOZ festgelegten Eurobetrag multiplizieren kann. In der Regel liegt dieser Faktor zwischen 1,0 und 3,5 – einige Zahnärzte rechnen jedoch auch bis zum 6fachen Satz ab. Allerdings bezahlen selbst private Krankenversicherungen oftmals nur maximal den 3,5fachen Satz. Ein weiterer Treiber der Zahnarztkosten sind die so genannten Laborkosten – dabei handelt es sich um Kosten, die das Zahnlabor z.B. für die Erstellung... »