Handel mit Zahngold?

Nicht nur mit Gold in Form von Barren und Münzen wird heutzutage Handel getrieben. Auch Zahngold ist äußerst begehrt, wenn es um den Handel mit dem kostbaren Edelmetall geht. Was den Verbleib von Zahngold von Patienten angeht, gibt es anscheinend immer häufiger Missverständnisse.

Nutzen Zahnärzte die Angst ihrer Patienten aus?

Wer geht schon gerne zum Zahnarzt? Umfragen zufolge fühlen sich die meisten Menschen auf einem Zahnarztstuhl unwohl. Gerade dann, wenn nicht nur ein normaler Kontrollbesuch ansteht, sondern ein alter Goldzahn durch neuen Zahnersatz getauscht werden muss. Zahnärzte würden diese Angst ihrer Patienten ausnutzen, heißt es. Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, das alte Zahngold zu Geld zu machen und in die eigene Tasche zu stecken. Dabei gehört das Gold rechtlich gesehen dem Patienten.

Was sagt die Verbraucherzentrale dazu?

Zwar sind beispielsweise bei der Berliner Verbraucherzentrale nur wenige Fälle bekannt, bei denen Zahnärzte das Zahngold ihrer Patienten nicht zurückgegeben haben, aber Bedenken hat Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber dem Fernsehsender n-tv dennoch geäußert: „In so einer Situation, dass der Zahnersatz ausgewechselt wird, kommen die Patienten nicht unbedingt selbst auf die Idee, dass sie gegenüber dem Zahnarzt auch Ansprüche haben. Weil man in der Rolle des Patienten ist, nicht so sehr in der Rolle des Kunden. Und denkt, ich habe da auch noch etwas zu bekommen. Wenn also der Zahnarzt in so einer Situation nicht dran denken sollte, die wenigsten Patienten denken da von sich aus da dran.“

Zahnärzte, mit denen wir gesprochen haben, sind jedoch davon überzeugt, dass die meisten Patienten ihren Ärzten auch in Bezug auf das wertvolle Zahngold vertrauen können. Allerdings kann man grundsätzlich nicht ausschließen, dass es auch unter den Zahnärzten einige schwarze Schafe gibt.

Viele Patienten wollen ihr altes Zahngold aber auch gar nicht mit nach Hause nehmen. Kein Wunder, handelt es sich doch nur um wenige Gramm Gold. Der Wert steht in keinem Verhältnis zum Preis, den man beim Zahntechniker dafür bezahlt hat. Denn bei der Verarbeitung fällt auch Goldstaub an, der letztendlich später nicht mehr im Goldzahn zu finden ist. Bezahlt werden muss er vom Patienten trotzdem.