So reduzieren Sie die Zuzahlung bei Zahnersatz

Zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV, gehören Zahnbehandlung und Zahnersatz. Während in den Versicherungsbereichen ambulante sowie stationäre Behandlung die Kosten in aller Regel ohne Eigenleistung des Versicherten von der Krankenkasse bezahlt werden, ist die Situation beim Zahnarzt ganz anders. Abgesehen von der normalen und gängigen Zahnbehandlung wie Plombieren muss der Patient, beispielsweise beim Zahnersatz, mit einem spürbaren Eigenanteil rechnen.

Vom Grundsatz her ist das seit jeher der Fall, wurde jedoch im Verlaufe von mehreren Jahrzehnten immer wieder geändert sowie modifiziert. Die momentane Regelung der gesetzlichen Krankenkassen ist ein Mix aus dem Festzuschuss und aus der Selbstbeteiligung. Die kann der Patient in mehrerlei Hinsicht direkt beeinflussen. Die gesetzlichen Krankenkassen legen ihrer Entscheidung über die Höhe eines festen Zuschusses die medizinische Indikation des Zahnarztes zugrunde. Die dem Patienten empfohlene Behandlung wird als Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan) zusammengestellt. Für die gesetzliche Krankenkasse ist er die Grundlage zur Festlegung des Zuschusses. Der beträgt in der Regel etwa die Hälfte der notwendigen Kosten für Behandlung und Zahnersatz. Grundlage für die Entscheidung der GKV ist immer die notwendige Regelversorgung. Fehlt ein Seitenzahn, dann sieht die Regelversorgung zur Schließung der Zahnlücke eine Brücke vor. Der Festzuschuss beträgt 350 Euro, die tatsächlichen Kosten für die Regelversorgung sind etwa doppelt so hoch. Der Patient kann selbst entscheiden, ob der einen qualitativ besseren oder anderen Zahnersatz wünscht. Der Festzuschuss bleibt bei 350 Euro, und der Eigenanteil erhöht sich dementsprechend.

1. Tipp: Bonusheft

An dieser Stelle hat der Zahnpatient zwei Möglichkeiten, um seinen Eigenanteil direkt zu beeinflussen, sprich zu senken. Jeder GKV-Versicherte erhält zum Versicherungsbeginn ein Bonusheft. Darin bestätigt der Zahnarzt die einmal jährlich vorgenommene Kontrolluntersuchung. Die Krankenkassen sehen in dieser präventiven Zahnkontrolle eine Möglichkeit, um dauerhaft die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz zu senken. Der Versicherte soll zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen angehalten werden. Als Anreiz dazu wird bei Zahnersatz der Festzuschuss um eine prozentuale Bonuszahlung erhöht. Die beträgt nach fünf Kontrolluntersuchungen, also nach Ablauf von fünf Jahren, zwanzig Prozent, und nach zehn Jahren dreißig Prozent der Behandlungs-/Zahnersatzkosten für die Regelleistung.

2. Tipp: Einholen eines Vergleichsangebot bzw. Zweitmeinung

Die zweite Möglichkeit für den Zahnpatienten ist das Einholen eines zweiten oder auch dritten Vergleichsangebotes zum Beispiel durch den Kostenrechner von Dentaltrade. Dem Patienten muss bewusst sein, dass sein Zahnarzt eine Dienstleistung erbringt, die im Einzelnen abgesprochen und auch ausgehandelt werden muss. Das gilt sowohl für die Behandlungskosten des Zahnarztes selbst als auch für die Materialkosten des Zahnersatzes, die das Dentallabor berechnet. Selbst wenn beides in einer Rechnung zusammengefasst werden sollte, so sind es mit Zahnarzt und Dentallabor zwei verschiedene Dienstleister. Beide können entscheiden, welche Kosten sie dem Zahnpatienten berechnen. Ausschlaggebend ist, dass die medizinische Indikation des Zahnarztes feststeht und von der Krankenkasse als solche anerkannt wird. Bei einem Bonus von zwanzig Prozent einerseits und der Kosteneinsparung bei einem Vergleichsangebot von fünfzehn Prozent andererseits kann sich der letztendliche Eigenanteil des Patienten durchaus auf fünfzehn bis zwanzig Prozent reduzieren.

3. Tipp: Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Eine weitere Möglichkeit für GKV-Versicherte ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Abhängig von dem gewählten Tarif kann damit eine bis zu hundertprozentige Kostendeckung erreicht werden, und zwar bei einer deutlich über der gesetzlichen Regelversorgung liegenden Qualität des Zahnersatzes.