Mit welchen Zahnarztkosten muss man rechnen

Zahnarztkosten
Patient having deep dental tooth cleaning at dentist

Der Besuch beim Zahnarzt hat für viele Menschen einen bitteren Beigeschmack. Nicht immer ist es mit einer einfachen Kontrolle getan. Werden Probleme festgestellt, dann kann die Behandlung schnell teuer werden. Je nachdem, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, erstellt der Arzt vor seiner Zahnarztabrechnung ein Angebot. Als Patient bekommt man so einen Überblick über die finanzielle Belastung. Nicht alle Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. In manchen Situationen erstattet die Kasse auch nur einen gewissen Teilbetrag. Zähne sind für viele Menschen mit einem geringen Einkommen häufig ein Luxus.

 

Diese Zahnarztkosten können auf einen zukommen

Bei der regelmäßigen Kontrolle kann es schnell passieren, dass der Arzt etwas entdeckt, was behandelt werden muss. Hierbei werden alle Schritte genau mit dem Patienten besprochen. Entstehen Kosten, die nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden, wird auch das kommuniziert.

In diesem Fall erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. In diesem sind die genauen Beträge ersichtlich. Außerdem erkennen Patienten auf den ersten Blick, welche Leistungen erstattet werden und welche Gelder selbst finanziert werden müssen.

  • Die Zahnvorsorge findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Hierfür werden die Kosten von der Krankenkasse komplett übernommen. Ebenso wird eine Zahnsteinentfernung jährlich komplett erstattet.
  • Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bekommen 3 Zahnvorsorgen pro Jahr erstattet. Ist das Kind zwischen dem 6 und 18 Lebensjahr reduzieren sich die kostenlose Untersuchung auf zwei Mal jährlich.
  • Eine professionelle Zahnreinigung wird nachdem Aufwand und der Anzahl der Zähne berechnet. Die Kosten hierfür müssen die Patienten tragen. Je nachdem wie intensiv liegt der Preis zwischen 80 Euro und 150 Euro.
  • Bei einer Zahnfüllung kommen unterschiedliche Kriterien zum Tragen. Entscheidet man sich als Patient für die Amalgamfüllung, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Befindet sich der betroffene Zahn im sichtbaren Bereich, können auch Kosten für die Kunststofffüllung übernommen werden.
  • Bei einer nachgewiesenen Allergie gegen Amalgam werden auch im hinteren Bereich keine Kosten für die Patienten fällig. Entscheidet man sich dennoch für die bessere Füllung, dann muss der Patient die Differenz zwischen Amalgam und Kunststoff bezahlen.
  • Die Wurzelbehandlung ist unangenehm, jedoch häufig notwendig. Je nach Schwere und Erfolgsaussicht kann auch hier ein gewisser Betrag von den Kassen übernommen werden. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
  • Wird ein Zahnersatz fällig, kann die Rechnung schon mal komplexer ausfallen. Hierbei kommen unterschiedliche Faktoren zum Tragen, die darüber entscheiden, welche Kosten von der Kasse und welche vom Patienten zu zahlen sind.

Grundlegend kann man als Betroffener jedoch davon ausgehen, dass die Krankenkassen nicht alle fälligen Beträge alleine übernehmen. Eine entsprechende Versicherung kann hier eine deutliche finanzielle Entlastung schaffen.

Zahnfehlstellungen bei Kindern werden ab einem gewissen Schweregrad bezuschusst. Hierfür müssen entsprechende Nachweise vorliegen. Erwachsene können nur mit einer finanziellen Entlastung der Lasse rechnen, wenn die Fehlstellung aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung hervorgerufen wurde.