Mit dem Jahreswechsel ist auch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, in Kraft getreten. Demnach bezahlen Kassen seit dem 1. Januar 2012 nur noch die Regelversorgung. Der Betrag, der beim Zahnarzt vom Patienten selbst getragen werden muss, ist im Schnitt also teurer geworden. Und zwar um stolze 6 % für Kassenpatienten. Privatpatienten müssen mit um bis zu 20 % steigenden Zahnarztkosten rechnen. Doch obwohl Zahnärzte an die GOZ gebunden sind, können die Preise teilweise stark variieren.
Alles, was über die normale Versorgung hinausgeht, wird Patienten beim Zahnarzt in Zukunft extra in Rechnung gestellt. Deutlich teurer wird es vor allem beim Eigenanteil für Kronen, Brücken und Prothesen. Dabei rechnet der Verband der gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 74 € mehr für Vollkronen, Teleskopkronen sollen sogar um bis zu 237 Euro teurer werden. Zwar ist jeder Zahnarzt an die Gebührenordnung für Zahnärzte gebunden, doch die Einzelleistungen, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, können stark variieren. Dies liegt daran, dass der Schwierigkeitsgrad der Behandlung von Patient zu Patient unterschiedlich ist. Der Facharzt kann hierfür einen Hebelsatz anwenden, also den Gebührensatz der GOZ mit einem Faktor multiplizieren. Dieser liegt zwischen 1 bis 3,5. Außerdem variieren auch die Laborkosten, die bei Implantaten und beim Zahnersatz anfallen.
Das Beste ist, Sie lassen sich vorher einen kostenlosen Kostenvoranschlag geben. Lassen Sie sich dabei genau erläutern, welches Honorar für welche Leistung verlangt wird und welcher Hebelsatz angewendet wird. In jedem Fall sind Sie dazu berechtigt, sich eine zweite Meinung zu Ihrem Heil- und Kostenplan einzuholen. Beratungsportale im Internet geben Ihnen die Möglichkeit, die Kosten zu vergleichen. Gegebenenfalls sollten Sie zu einem anderen Zahnarzt wechseln! Die Portale, die diesen Zahnarzt Vergleich anbieten, sind übrigens lt. einem BGH Urteil rechtens.
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