Teilprothese

Eine Teilprothese zählt zum herausnehmbaren Zahnersatz. Sie wird entweder als an den benachbarten Zähnen befestigt oder als Suprakonstruktion an Implantaten. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Suprakonstruktion nicht auf – sie übernehmen nur einen Teil der Kosten für die Regelversorgung.

Bei einer Verankerung an den Nachbarzähnen kann der Zahnarzt, je nach individuellem Zustand der Zähne zwischen vier Befestigungsarten entscheiden. Eine Teilprothese mit Klammerverankerung findet ihre Befestigung durch die Zähne rechts und links der Zahnlücke. Da dies die kostengünstigste Variante für Zahnersatz in Form einer Prothese darstellt, zählt diese Variante zur Regelversorgung.

Die Verankerung durch einen Druckknopf wird dann gewählt, wenn die Nachbarzähne bereits stark beschädigt sind. Dafür werden die Nachbarzähne einer Wurzelbehandlung unterzogen und der Druckknopf für die Teilprothese wird an der Zahnwurzel befestigt. Die Teilprothese kann trotzdem herausgenommen werden – das Gegenstück des Druckknopfes findet sich an der Prothese selbst. Die Teilprothese mit Druckknopf-Verankerung ist von außen nicht als solche erkennbar, was aus kosmetischer Sicht sehr vorteilhaft ist.

Bei der Stegverankerung wird die Teilprothese über einen Steg mit den haltenden Zähnen oder Implantaten verbunden. Sie eignet sich besonders dann, wenn der Patient nur noch über wenige Zähne verfügt, die der Teilprothese den notwendigen Halt geben können.

Die Geschiebeverankerung kann dann eingesetzt werden, wenn die noch vorhandenen Zähne gut erhalten sind. Auf die haltenden Zähne wird eine Zahnkrone aufgesetzt, die einen Teil der Geschiebeverankerung enthält, der zweite Teil des Geschiebes befindet sich an der Prothese selbst.