Härtefallregelung bei Zahnersatz

Zahnersatz ist teuer und nach den Gesundheitsreformen der letzten Jahre müssen Patienten einen nicht zu unterschätzenden Eigenanteil leisten. Krankenkassen gewähren einen Bonus für Patienten, die regelmäßig zweimal jährlich die Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt durchführen lassen. Dieser Bonus macht sich beim zu leistenden Eigenanteil bemerkbar, denn er führt zu einer etwas höheren Zuzahlung beim Zahnersatz durch die Krankenkasse.

In der Regel jedoch übernehmen die Krankenkassen einen Anteil in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz. Die restlichen Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden und können durchaus mehrere hundert Euro betragen. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen wird allerdings nur für die Regelversorgung gewährt. Die Regelversorgung bezieht sich immer auf die kostengünstigste Lösung zur Gesunderhaltung, die sich durch den Befund im Heil- und Kostenplan ergibt. Wer höherwertigen Zahnersatz wünscht wie beispielsweise ein Zahnimplantat an Stelle einer Brücke, erhält zwar den Zuschuss für die Regelversorgung mit einer Brücke, muss aber sämtliche Mehrkosten für das Implantat selbst tragen.

Einkommensgrenzen für die Härtefallregelung bei Zahnersatz

Für Patienten, die als Geringverdiener gelten und den Eigenanteil für den notwendigen und dringend benötigten Zahnersatz nicht aufbringen können, gilt die Härtefallregelung. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält von der Krankenkasse den doppelten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil vollständig wegfällt. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1008 Euro monatlich fallen unter die Härtefallregelung. Bei Ehepaaren gilt die Verdienstgrenze von 1.386 Euro, die ebenfalls für Alleinerziehende mit einem Kind gilt. Mit jedem weiteren Familienmitglied welches im Haushalt lebt und zu versorgen ist, addiert sich ein Betrag von 252 Euro hinzu. Patienten, die Zahnersatz benötigen und glauben, sich diesen nicht leisten zu können, sollten von daher dringend überprüfen ob sie nicht unter die Härtefallregelung fallen.