Heil- und Kostenplan

Der Heil- und Kostenplan wird grundsätzlich vor der Behandlung durch den Zahnarzt ausgestellt. Es handelt sich hier um einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse des Patienten, aber auch für den Patienten selbst, der für einige Maßnahmen Zuzahlungen zu leisten hat.

Werden im Verlauf eines Vorsorgetermins Diagnosen gestellt, die eine umfangreiche und kostenintensive Behandlung erforderlich machen, so ist der Zahnmediziner dazu verpflichtet, über die Erstellung eines Heil- und Kostenplans die entstehenden Kosten für die Behandlung möglichst genau zu schätzen und die Behandlungsmaßnahmen genau zu definieren und zu begründen. Bei Zahnfüllungen ist dies nicht erforderlich. Zahnfüllungen sind notwendig um die vorhandenen Zähne zu erhalten und schwerwiegenderen Erkrankungen vorzubeugen. Das Füllungsmaterial – meist Amalgam – wird von den Krankenkassen übernommen. Wünscht der Patient jedoch eine Füllung mit einem alternativen Material wie zum Beispiel Kunststoff, muss er den Mehrpreis selbst tragen.

Muss jedoch Zahnersatz angefertigt werden oder benötigt der Patient kieferorthopädische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Zahnspange, so muss ein Heil- und Kostenplan aufgestellt werden. Der Heil- und Kostenplan beinhaltet den Anteil, der von der Krankenkasse übernommen werden muss als auch den Eigenanteil des Patienten. Vor der Behandlung muss die Krankenkasse dem Heil- und Kostenplan jedoch zustimmen. Hierfür wird überprüft ob die Behandlung notwendig und medizinisch sinnvoll ist und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden. Ist diese Zustimmung erfolgt, muss der Patient seine Zustimmung für die Übernahme des Eigenanteils ebenfalls erteilen. Der Heil- und Kostenplan stellt jedoch nur eine grobe Einschätzung dar, auch wenn diese grundsätzlich bei der Diagnosestellung so genau wie möglich angegeben werden muss. Treten jedoch während der Behandlung Komplikationen auf oder stellt sich heraus, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, die nicht bei der Erstdiagnose erkennbar waren, so kann sich die endgültige Summe für die Behandlung erhöhen.

Viele Zahnärzte bieten ihren Patienten die bequeme Ratenzahlung an, damit diese den Eigenanteil leisten können, der für die Behandlung erforderlich ist.