Zahnersatz

Zahnersatz muss immer dann vorgenommen werden, wo ein Zahnverlust stattgefunden hat. Eine Zahnlücke als solche zu belassen, sorgt nur für weitere Schäden am Kiefer, in vielen Fällen sogar am gesamten Gebiss. Zwangsläufig kommt es bei der Zahnlücke selbst zu einer Inaktivitätsatrophie, die der Patient nicht vermeiden kann – die Knochensubstanz bildet sich zurück. Ist dies erst einmal der Fall, wird es wesentlich schwerer, geeigneten Zahnersatz anzufertigen und häufig muss vorher zunächst ein Knochenaufbau durchgeführt werden, damit der Zahnersatz überhaupt halten kann. Auch bedeutet eine Zahnlücke, dass sich zwangsläufig Fehlstellungen im Gebiss und Zahnschäden ergeben. Die benachbarten Zähne kippen nicht selten mit der Zeit in Richtung der Zahnlücke ein. Dadurch verschiebt sich auch die Anordnung der restlichen Zähne. Es kommt zu einer unnatürlichen und vor allem stark unterschiedlichen Abrasion der Zähne. Beim Zahnersatz unterscheidet man zwischen herausnehmbarem und festem Zahnersatz. Fester Zahnersatz stellt zum Beispiel die Zahnkrone dar, die unter Umständen zwanzig Jahre und länger halten kann und rein äußerlich kaum von den echten Zähnen unterschieden werden kann. Auch die Brücke, die mittels zweier Kronen auf den Haltezähnen eingesetzt wird, zählt zum festen Zahnersatz. Die implantatgestützte Zahnnachbildung stellt den teuersten Zahnersatz dar, hier handelt es sich aber um den hochwertigsten Zahnersatz.

Dem gegenüber steht der herausnehmbare Zahnersatz: Hierbei handelt es sich entweder um eine Vollprothese für den Ober- und Unterkiefer oder aber um eine Teilprothese, für die sich wiederum mehrere Befestigungsmöglichkeiten bieten.

Patienten, die Zahnersatz benötigen, sollten sich dringend vom Zahnarzt zu den besten Möglichkeiten beraten lassen und sich nicht zwangsläufig mit der Regelversorgung zufrieden geben, die durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Langfristig lohnt sich durchaus die Investition in hochwertigen Zahnersatz, nicht nur aus kosmetischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf das Tragegefühl und die Einschränkungen, die sich durch den Zahnersatz aus der Regelversorgung ergeben können. Den Zuschuss zur Regelversorgung muss die Krankenkasse auch dann übernehmen, wenn der Patient sich für eine hochwertigere Lösung für den Zahnersatz entscheidet.