Zahnzusatzversicherung

Seitdem gesetzliche Krankenkassen nur noch einen so genannten Festzuschuss bezahlen (siehe Beitrag: Was Krankenkassen bei Zahnersatz bezahlen) macht eine private Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall sein.

Obwohl es schon seit vielen Jahren die Möglichkeit gibt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, macht jedoch längst nicht jeder davon Gebrauch. Da aber seit einiger Zeit feststeht, dass es ab 2012 eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte geben wird, dürfte die zusätzliche Versicherung wieder in den Vordergrund rücken. Schließlich müssen Patienten mit der neuen Gebührenordnung tiefer in die Tasche greifen und mehr Leistungen selbst bezahlen. Abhilfe schafft dann eine angemessene Zahnzusatzversicherung.

Laut aktueller Umfrage des Hamburger Marktforschungsinstituts MediaAnalyzer haben derzeit 35 % der 600 Befragten eine Zahnzusatzversicherung. Allerdings wussten diejenigen, die die zusätzliche Police abgeschlossen haben, nicht, wie es um den tatsächlichen Leistungskatalog bestellt ist. Für sie dürfte folgende Information besonders interessant sein: Im Zuge der anstehenden neuen Gebührenordnung für Zahnärzte sollen die Kosten, welche gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen, um knapp 6 % steigen.

Wer nun mit dem Gedanken spielt, eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen abzuschließen, sollte dies so früh wie möglich tun. Denn je jünger ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, umso günstiger wird die entsprechende Versicherungsprämie. Allerdings sind bereits beschädigte Zähne in den meisten Fällen von der Leistung ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es also, nicht nur auf eine preiswerte Versicherung, sondern auch auf deren jeweilige Leistungen zu achten. Leistungsausschlüsse sowie das Verhältnis von Preis und Leistung sollten beim Vergleich einzelner Anbieter oberste Priorität haben.

Da es eine Reihe von unterschiedlichen Tarifen und Anbieter gibt, sollten Sie die Angebote entweder im Internet oder mit Unterstützung eines Versicherungsmaklers vergleichen.

Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben, jedoch der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarzts Ihnen zu teuer erscheint, können Sie auch eine Zweitmeinung eines weiteren Zahnarztes einholen. Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2010 ist ein Zahnarzt Vergleich erlaubt.

So können Sie Ihren persönlichen Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten.