Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung hat immer das Ziel, Zähne zu retten, deren Zahnmark abgestorben ist – meist wird ein solcher Schaden durch eine Pulpitis verursacht. Der Eingriff kann nur unter Betäubung durchgeführt werden. Der Zahnarzt muss zunächst einen Zugang zu den Wurzelkanälen freilegen und behandelt dann das Zahnmark und den Nerv des Zahnes. Das Zahnmark und der Nerv (Pulpa) werden entfernt. Danach reinigt der Zahnarzt die Wurzelkanäle und verschließt sie danach dauerhaft mit einer Füllung. Die Wurzelbehandlung muss sehr sorgfältig durchgeführt werden – werden Teile der Pulpa übersehen oder die Reinigung der Wurzelkanäle nicht sorgfältig durchgeführt, kann sich Eiter bilden, der auch die umliegenden Zähne schädigt.

Die Krankenkassen übernehmen die Wurzelbehandlung nur dann, wenn sie notwendig wird um eine Zahnreihe ohne Unterbrechung zu erhalten oder wenn der betroffene Zahn Teil einer Brücke ist.

Ein Zahn, an dem eine Wurzelbehandlung durchgeführt wurde, wird leider mit der Zeit dunkel. Hier empfiehlt es sich aus kosmetischer Sicht heraus, über eine Zahnkrone nachzudenken, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgesetzt werden kann.