Zahnarzt Vergleich ist rechtens

Gemäß eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dezember 2010 ist der Zahnarzt Vergleich im Internet rechtens. Geklagt hatten dabei 2 Mitglieder der kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern gegen die Mojo GmbH, die Betreiberin der Internetplattform 2te-zahnarztmeinung.de. Während das Landgericht sowie das Oberlandgericht den Vergleich von Zahnärzten im Internet als nicht rechtens ansahen, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung nun Rechtssicherheit sowohl für die Plattformbetreiber (es gibt hier neben der oben genannten Plattform noch einige weitere Betreiber) als auch die teilnehmenden Zahnärzte und die Patienten geschaffen. Damit können Patienten nun die Kostenschätzungen von Zahnärzten im Internet vergleichen.

Wie läuft der Zahnarzt Vergleich ab?

Eigentlich entspricht das Vorgehen auf einer digitalen Preisvergleichsplattform im großen und ganze dem Einholen einer Zweitmeinung bei einem weiteren Zahnarzt. Wenn Patienten von ihrem Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan bzw. einen Behandlungsvorschlag erhalten haben, können sie diesen auf den Vergleichsplattformen anonym „veröffentlichen“ und weitere Meinungen bzw. Kostenschätzungen von weiteren Zahnärzten in der Nähe einholen. Dabei muss der Patient nach der Anmeldung einfach nur die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan in eine entsprechende „Eingabemaske“ eingeben und mögliche Fragen zu der Behandlung entsprechend formulieren. Auf den Plattformen registrierte Zahnärzte sehen nun diese Informationen (nach Aussage der Betreiber absolut anonym, so dass die Identität des Patienten bei diesem Schritt nicht offengelegt wird), und können alternative Behandlungsmethoden mit einer entsprechenden Kostenschätzung abgeben.

Diese Informationen sieht dann der Patient – daneben kann er alle Bewertungen der Zahnärzte durch frühere Patienten einsehen und so neben dem Preis auch die Behandlungsqualität bzw. Zufriedenheit anderer Patienten mit dem Zahnarzt bei seiner Entscheidungsfindung für einen möglichen neuen Zahnarzt berücksichtigen. Wenn dem Patienten keines der Angebote zusagt, muss es sich auch nicht für einen Zahnarzt entscheiden. Nur, wenn er einen der teilnehmenden Zahnärzte unverbindlich kennenlernen möchte, werden seine Kontaktdaten an den entsprechend vom Patienten ausgewählten Zahnarzt weitergeleitet, damit eine Terminierung eines unverbindlichen Kennenlernens vereinbart werden kann.

Erst nach diesem Gespräch muss sich der Patient entscheiden, ob er die Behandlung bei dem neuen Zahnarzt durchführen lassen möchte oder eben nicht. Damit ist der Zahnarzt Vergleich für Patienten absolut unverbindlich.

Wieviel kann man durch den Zahnarztvergleich sparen?

Selbstverständlich kann man hier nur Durchschnittswerte angeben, da es jeweils auf den Einzelfall ankommt. Laut Aussage der Betreiber sind jedoch gerade bezogen auf den vom Patienten zu tragendenen Eigenanteil oftmals Einsparungen von rund 50% möglich. Und gerade bei Standard-Behandlungen wie einer professionellen Zahnreinigung sind noch weitaus größere Ersparnisse möglich.