Zuzahlung bei Zahnersatz – die aktuellen Regelungen

Zahnersatz wird nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, der Zuzahlung bei Zahnersatz zu entgehen bzw. zu reduzieren. Dank einer Zahnzusatzversicherung schmälert sich der Beitrag, den man aus eigener Tasche leisten muss, sofern man Zahnersatz benötigt. Experten empfehlen solche zusätzlichen Versicherungen aber nicht uneingeschränkt. Grund dafür ist, dass die Leistungen im ersten Jahr nach Abschluss einer solchen Zusatzversicherung stark begrenzt sind. Außerdem wird in den meisten Fällen bei Kosten für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits konkret angeraten hat, keine Leistung erbracht und man erhält keine weitere Zuzahlung.

Spätestens seit Januar 2005 gibt es neue Regelungen, was die Zuzahlung bei Zahnersatz anbelangt. Die Berechnung darüber, was die Krankenkasse leistet und was man aus eigener Tasche bezahlen muss, ist heute vollkommen anders. Früher war die Rede von 50 %, 60 % und 65 %. Heute hingegen spricht man von 0 %, 20 % und 30 %. Dabei unterscheidet sich der Prozentsatz nicht von den Zuzahlungen, die früher geleistet werden mussten.

Heutzutage zahlt die Krankenkasse nicht mehr generell 50 % der Gesamtkosten für den Zahnersatz. Wie viel Eigenanteil man leisten muss bzw. wie hoch die Zuzahlung der Krankenkasse ist, hängt hauptsächlich davon ab, was konkret gemacht werden soll und wie die Beschaffenheit im Mund ist, aber auch davon, ob man in den letzten Jahren regelmäßige Routineuntersuchungen beim Zahnarzt hat durchführen lassen. Welche Zuzahlung die Krankenkasse für Zahnersatz leistet, wird über einen so genannten Festzuschuss bestimmt. Generell sollte man sich darauf einstellen, dass Krankenkassen nur einen Teil der Kosten tragen. In diesem Zusammenhang sollte man auch darüber nachdenken, die Preise von Zahnärzten gerade bei größeren Behandlungen über das Einholen einer Zweitmeinung zu vergleichen (siehe auch Zahnarzt Vergleich ist rechtens), da von dem im Heil- und Kostenplan genannten Preis der Festzuschuss der Krankenkasse abgezogen wird und der Differenzbetrag selbst bezahlt werden muss – und je günstiger ein Zahnarzt ist, desto niedriger ist dieser Differenzbetrag.

Welche weiteren Leistungen zu dem Festzuschuss bezahlt werden, wird über das Bonusheft, welches man vom Zahnarzt ausgehändigt bekommt und das jedes Jahr mindestens einen Stempel erhalten sollte, berechnet. Wer unregelmäßig beim Zahnarzt war, erhält nur den minimalsten Teil der Kosten. Bei fünf Stempeln in den letzten fünf Jahren gibt es einen weiteren Zuschuss von 20 %.

Lesenwert: Härtefallregelung bei Zahnersatz bzw. Das bezahlen gesetzliche Krankenkassen