Mundhygiene bei Pflegebedürftigen

Jeder weiß, wer Zähne und Zahnfleisch gesund erhalten will, muss zweimal täglich die Zähne putzen und dabei das Zahnfleisch massieren. Für die Menschen, die sich selbst versorgen können, stellt dies kein Problem dar. Anders sieht es für die Menschen aus, die zum Pflegefall werden und betreut werden müssen. Sie haben keine Chance, ohne fremde Hilfe zum Zahnarzt zu gehen oder gar durch den Besuch des Zahnarztes am Krankenbett ihr Gebiss kontrollieren zu lassen. In vielen Fällen ist es den Pflegebedürftigen auch nicht möglich, sich selbst zu waschen und die Zähne zu putzen.

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Dennoch basiert das Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherer auf den Umstand, dass sich alle Mitglieder, auch Pflegebedürftige der höchsten Pflegestufe selbst die Zähne putzen können. Sie sind nach den Regeln des Versorgungssystem in der Lage, einen Zahnarzt aufzusuchen, auch wenn es dem Pflegebedürftigen nicht möglich ist, sein Bett zu verlassen. Das war der Stand, der bis 2012 bei den Versorgungssystemen Gültigkeit hatte.

Pflege

Heute sehen auch die Kranken- und Pflegeversicherer ein, dass es nicht allen Menschen mit Pflegestufen möglich ist, den Zahnarzt aufzusuchen. Im Gegensatz zu 2012, als der Pflegebedürftige die Kosten für den Hausbesuch des Zahnarztes selbst bezahlen musste, gehen heute diese Kosten zu Lasten der Krankenversicherer. Damit haben auch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, sowie Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen die Chance, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, haben ebenfalls das Recht auf den Hausbesuch des Zahnarztes.

Reparatur

Der Hausbesuch des Zahnarztes ist nicht nur für die „Reparatur“ der Zähne notwendig, sondern auch für die halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen. Heute weiß man, dass schlechte Zähne und kranken Zahnfleisch weitere Erkrankungen auslösen und damit die gesamte Gesundheit des Einzelnen beeinflussen können. Studien belegten, dass es einen Zusammenhang zwischen kranken Zähnen und einer Lungenentzündung gibt. Ursache dafür ist meist Parodontitis, die im fortschreitenden Stadium Bakterien aus dem Mundraum in den Blutkreislauf gelangen lässt; Keime, die verschiedene Krankheiten, wie eine Lungenentzündung, auslösen können.

Erfolge

Leider ist es auch heute noch so, dass die Erfolge, welche aus zahnmedizinischer Prävention und jahrzehntelanger Arbeit, im Pflegefall zunichte gemacht werden und das in relativ kurzer Zeit. Zahnärzte leiten die pflegenden Angehörigen an, wie sie die Zähne des Pflegebedürftigen reinigen müssen. Es ist immer eine andere Situation, ob man seine eigenen Zähne oder die eines anderen Menschen putzt. Hat der Pflegebedürftige ein herausnehmbares Gebiss, ist darauf zu achten, dass es am Abend aus dem Mund genommen wird und gereinigt wird.