Test von Zahnzusatzversicherungen

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die sogenannten GKV-Patienten, ist der frühzeitige Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung geradezu notwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen den Auftrag einer Regelversorgung. Die ist aus medizinischer Sicht ein absolutes Minimum und wird darüber hinaus in vielen Fällen nur anteilig bezahlt. Die Differenz trägt der GKV-Versicherte. Das ist ganz besonders bei Zahnersatz mit der dazugehörigen Zahnbehandlung der Fall.

Das Angebot von Zahnzusatzversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen bieten den Angehörigen von gesetzlichen Krankenkassen mit einer bedarfsgerechten Zahnzusatzversicherung die Möglichkeit, einerseits die Qualität des Zahnersatzes zu verbessern, und andererseits den Eigenanteil an dieser medizinischen Versorgung weitestgehend zu reduzieren. Der Versicherte ist in diesem Falle ein Privatpatient bei seinem Zahnarzt. Der erstellt einen Kosten- und Behandlungsplan, den sich der Patient von seiner gesetzlichen Krankenkasse sowie von der privaten Krankenversicherung genehmigen lässt. Bei einer buchstäblich erstklassigen Behandlung verbleibt, abhängig vom Zahnzusatztarif, oftmals ein Eigenanteil im nur einstelligen Prozentbereich.

Bundesweit werden von den privaten Krankenversicherungen mehrere hundert verschiedene Tarife zur Zahnzusatzversicherung angeboten. Bei seiner Auswahl, die sicherlich nicht einfach ist, sollte der Versicherungsnehmer einige wichtige Grundsätze beachten. Jede Zahnzusatzversicherung ist mit Wartezeiten oder mit Zeiten einer zunächst eingeschränkten Leistung verbunden. Das können, abhängig vom jeweiligen Tarif, durchaus zwei bis drei Jahre sein. Die Zahnzusatzversicherung sollte daher schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, damit diese Wartezeiten vorüber sind, wenn in späteren Jahren oder Jahrzehnten der Zahnersatz notwendig wird. Diese Wartezeiten fallen somt in einen Zeitraum, in dem an Zahnersatz noch gar nicht zu denken ist. Darüber hinaus muss der Antrag für die Zahnzusatzversicherung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nichts darf weggelassen oder verschwiegen werden. Der Antrag ist die Grundlage für den späteren Vertrag. Stimmt der Antrag nicht, kann der Vertrag im schlimmsten Falle unwirksam sein.

Stiftung Warentest hat 200 Zahnzusatzversicherungen getestet:

Die Stiftung Warentest als renommierte Verbraucherorganisation hat jüngst (Heft 7/2014) rund zweihundert Zahnzusatztarife getestet, sozusagen auf Herz und Nieren geprüft. Etwa ein Viertel von ihnen erreichte bei dem Test die Bestnote Sehr gut. Die anderen Dreiviertel haben sowohl Leistungsschwerpunkte als auch die eine oder andere Schwachstelle. Das ausführliche Ergebnis dieses 2014er Tests von Zahnzusatzversicherungen ist in der aktuellen Ausgabe der Testzeitschrift veröffentlicht. Der Leser kann sich bei seiner Entscheidung daran orientieren; er kann sowohl Inhalte als auch Zahlen miteinander sowie untereinander vergleichen. Ob sich für Zahnzusatzversicherte daraus ein Versicherungs- oder nur ein Tarifwechsel ergibt, sollte sorgfältig überlegt werden. Bisher erworbene Rechte werden bei einem versicherungsinternen Tarifwechsel in der Regel mitgenommen, während sie bei einem Versicherungswechsel im wahrsten Sinne des Wortes weg sind. Wer bisher noch keine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, für den ist der aktuelle Test der Stiftung Warentest eine ganz besonders informative und hilfreiche Entscheidungsgrundlage.