Zahnersatz ist teuer! Die Krankenkassen beteiligen sich nur minimal an den Kosten. Wer eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz hat, ist besser dran. Sind Implantate fällig, zahlt die Krankenkasse noch weniger; die Zahnzusatzversicherung nur dann, wenn im Leistungsumfang Implantate enthalten sind. Das ist nicht immer der Fall. Doch Vater Staat beteiligt sich an den Kosten über die Einkommenssteuer.
Einkommenssteuererklärung
Wer Steuern bezahlt hat, der macht in der Regel eine Einkommenssteuererklärung, um die Steuervorteile effektiv zu nutzen. Das Formular „außergewöhnliche Belastungen“ ist für diejenigen hilfreich, die ihren Anteil für Zahnersatz zu entrichten haben. Die Kosten für Zahnersatz sind außergewöhnliche Belastungen, die sich steuermindernd auswirken. In diesen Bereich gehören auch Brillen, Hörgeräte und alle Kosten des Gesundheitsbereichs, die der Steuerpflichtige aus eigener Tasche bezahlen musste.
Was ist zu beachten?
Zu beachten ist in erster Linie, dass Steuerpflichtige NIE die Originalunterlagen an das Finanzamt einreichen, sondern nur Kopien beilegen. Grund ist, dass Finanzämter in der Regel die eingereichten Unterlagen nicht an den Steuerpflichtigen zurückschicken. Gehen die Unterlagen beim Finanzamt verloren, was hin und wieder vorkommt, dann kann der Steuerpflichtige seine Originalunterlagen kopieren und ein zweites Mal einreichen.
Bei Zahnersatz auf Qualität achten
Bei Zahnersatz sollte man nicht auf den Preis oder darauf achten, welche Leistungen die Krankenkassen bieten. Der Zahnersatz, den die Krankenkasse bezahlt, ist weder ästhetisch noch langlebig. Er besteht aus Kunststoff, der zwar das Kauen der Speisen gewährleistet, jedoch mit der Zeit unansehnlich wird und auch seine Haltbarkeit lässt zu wünschen übrig. Besser ist Zahnersatz aus hochwertigen und haltbaren Materialien wie beispielsweise Keramik. Diese Materialien sind nicht nur langlebig, sondern gewährleisten auch ein strahlendes Lachen, bei dem der Zahnersatz von den „echten“ Zähnen nicht zu unterscheiden ist.
Die Steuer
Jeder Zahnarzt erstellt für seine Arbeiten beim Zahnersatz eine detaillierte Rechnung. Auf dieser sind die Kosten für die Behandlung, die Laborkosten sowie eventuell weitere Kosten aufgelistet. Unter der Gesamtsumme steht der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt; dieser Betrag wird von der Gesamtsumme abgezogen. Damit hat der Steuerpflichtige die Kosten, die er selbst zu übernehmen hat auf der Rechnung. Diesen Eigenanteil macht er als außergewöhnliche Belastungen bei seiner Steuererklärung geltend.
Auch bei Zahnersatz können sich mit der Zeit Probleme ergeben, die weitere Behandlungen notwendig machen. Diese Behandlungen werden in der Regel von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen. Der Patient erhält eine Rechnung, die er ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt einreichen kann. Das Prinzip ist: Alle Belege einreichen, auch wenn dies nicht plausibel erscheint. Das Finanzamt streicht die Ausgaben, die mit dem Gesetz nicht übereinstimmen, ganz allein.