Zahnbehandlungen im Ausland – Chancen und Risiken

Zahnbehandlungen sind nicht gerade günstig – vor allem nicht, seitdem es immer weniger Zuschüsse durch Krankenkassen (Zuzahlung bei Zahnersatz – aktuelle Regelungen) gibt. Viele möchten deswegen Zahnbehandlungen im Ausland in Anspruch nehmen. Und tatsächlich sind dort Zahnbehandlungen bei gleicher Qualität zu einem günstigeren Preis möglich. Die hoch professionellen Praxen haben das Potenzial des Zahntourismus erkannt und geben Patienten aus dem Ausland die Möglichkeit, bei ihnen Behandlungen in Anspruch zu nehmen.

Allerdings gibt es auch einige Risiken, die bei Zahnbehandlungen im Ausland nicht unbeachtet bleiben sollten. So raten Verbraucherzentralen dazu, sich sorgfältig zu erkundigen. Zwar entspricht eine Behandlung im europäischen Ausland grundsätzlich der im Inland, dennoch ist eine sorgfältige Suche nach einem guten Arzt erforderlich. Ein großer Vorteil ist die Behandlung etwa in einer Zahnarztpraxis, die mit Partnern in Deutschland zusammenarbeitet. In diesem Fall ist bei einer eventuell erforderliche Nachbehandlung keine erneute Reise ins Ausland erforderlich.

Vorsicht bei Behandlungen im Ausland – Auswahl der Praxis entscheidend

Eine der modernsten europäischen Zahnkliniken liegt in Varna in Bulgarien. Dentaprime hat hier vor wenigen Jahren eröffnet und bietet Patienten den neuesten Stand der Technik. Versicherte können auch die Beratung durch ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen. Denn viele Krankenkassen haben sich mit dem Thema Zahnbehandlungen im Ausland sorgfältig auseinandergesetzt und können ihren Versicherten Adressen offen legen. Sehr sinnvoll ist auch ein Blick auf die Homepages der Praxen. Sollten diese einen guten Eindruck von den gebotenen Serviceleistungen und dem technischen Stand vermitteln, heißt dies aber noch lange nicht, dass man dies auch vor Ort erwarten darf. Daher sind wir grundsätzlich sehr kritisch gegenüber Behandlungen im Ausland.

Wichtig: Zur Abrechnung mit der eigenen Krankenkasse müssen die Originalrechnung, Befund und Behandlungsplan sowie Labor- und Materialbelege eingereicht werden.