Zahnarztkosten – das sollten Sie beachten

Zahnarztkosten unterliegen der so genannten GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Damit wird jedem Behandlungsschritt des Zahnarztes eine Punktwertangabe in Euro zugespochen – diese bildet dann die Abrechnungsbasis gegenüber dem Patienten oder der Krankenkasse. Da jedoch einzelne – auch standardisierte Behandlungen – zum Teil unterschiedlich komplex sein können, gibt es einen so genannten Faktor, mit dem der Zahnarzt den in der GOZ festgelegten Eurobetrag multiplizieren kann. In der Regel liegt dieser Faktor zwischen 1,0 und 3,5 – einige Zahnärzte rechnen jedoch auch bis zum 6fachen Satz ab. Allerdings bezahlen selbst private Krankenversicherungen oftmals nur maximal den 3,5fachen Satz.

Ein weiterer Treiber der Zahnarztkosten sind die so genannten Laborkosten – dabei handelt es sich um Kosten, die das Zahnlabor z.B. für die Erstellung von Brücken o.ä. berechnet. In der Regel berechnet der Zahnarzt diese Kosten direkt an den Patienten bzw. die Krankenkasse weiter. Da es jedoch auch unter den Laboren sehr große Preisunterschiede gibt, ergeben sich auch bei den Laborkosten zum Teil erhebliche Einsparpotenziale. Gerade in den letzten Jahren ist verstärkt die Diskussion aufgekommen, ob man den Zahnersatz nicht durch Labore in China oder Malaysia fertigen lassen sollte – trotz Verwendung von in Deutschland zertifizierten Materialien können Patienten durch Nutzung eines Labores zum Beispiel in Asien teilweise über 50% sparen.